Verordnungen

Die Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung der Bevölkerung und wird als „Heilmittel“ bezeichnet. Die logopädische Behandlung wird von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet. Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse haben Anspruch auf Versorgung mit Heilmitteln. Dieser Anspruch entstammt dem Sozialgesetzbuch. Die Behandlung von Kindern und Jugendlichen, bis zum 18. Lebensjahr, wird bei gesetzlich Versicherten ausnahmslos von der Krankenkasse übernommen, sofern die Diagnose den Inhalten der Heilmittelrichtlinie entspricht. Erwachsene Personen müssen den gesetzlich festgelegten Eigenanteil tragen, sofern sie nicht von sämtlichen Zuzahlungen (Befreiungsnachweis) entbunden sind.


Diese Regelungen gelten für privatversicherte Personen nicht. Hier existieren keine gesetzlichen Gebührenordnungen für logopädische Leistungen (anders als beispielsweise in der für Ärzte geltenden Gebührenordnung). Auch wenn Krankenversicherungsunternehmen oder Beihilfestellen im Wege der Verwaltungsordnung für die Vergütung der logopädischen Leistungen Höchstsätze festgelegt haben, so sind diese in „Eigenregie“ und nicht in Verhandlungen und Absprachen mit den Verbänden der Logopäden oder Sprachheilpädagogen geschehen. Daher berühren diese nicht das private Rechtsverhältnis und die Vereinbarungen über die Höhe der Vergütung zwischen Therapeuten und Patienten.

Für die Wirksamkeit der Vereinbarung über die Höhe der Vergütung ist es ohne Belang, ob und in welcher Form der Privatpatient einen Erstattungsanspruch gegen ein Krankenversicherungsunternehmen und/oder Beihilfestelle oder sonstigen Kostenträger besitzt. Die Höhe etwaiger Erstattungsleistungen richtet sich nach dem Inhalt des jeweiligen Krankenversicherungsvertrages bzw. nach den individuellen Verhältnissen, die für die Höhe der Beihilfe maßgebend sind.

Therapie

Die Therapie stellt eine Hilfe zur Selbsthilfe dar. Die Inhalte erarbeiten wir gemeinsam.

Behandlungsfelder

Folgende Diagnosen zählen u. a. zu den logopädischen Behandlungsfeldern in Anlehnung an den Heilmittelkatalog.

Kontakt

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